Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1 Allgemeines

1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer bei Vertragsschluss gültigen Fassung gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Hanae Tominaga Karrierefuchs, Große Bleichen 21, 20354 Hamburg (nachfolgend: „Karrierefuchs“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend: Kunde) Anwendung.

2.
Mit Abschluss des Vertrages erkennt der Kunde die Geltung der jeweils aktuellen AGB von Karrierefuchs an. Dies gilt auch für etwaige Folgegeschäfte, es sei denn, der Kunde ist Verbraucher.

3.
Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch bei abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden, es sei denn, diese werden von Karrierefuchs schriftlich anerkannt. Die Geltung entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen ist ausgeschlossen, auch wenn Karrierefuchs ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos annimmt.

4.
Karrierefuchs schuldet dabei die Hauptleistung gegenüber dem Kunden. Der Kunde schuldet Karrierefuchs die Zahlung der Vergütung. Der Vertragsgegenstand ist eine individuelle Beratung und Betreuung sowie das Coaching der Kunden im Rahmen eines vereinbarten Einzel- oder Gruppenprogrammes, insbesondere Workshops und Seminaren.

 

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsgegenstand und Vergütung

1.
Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit gemäß der spezifischen, individualvertraglichen Vereinbarung. Nach dieser richtet sich der Leistungsumfang sowie die Vergütung. Der Auftrag wird von Karrierefuchs nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung, insbesondere eigenverantwortlich, gewissenhaft, unabhängig und verschwiegen, ausgeführt.

2.
Mit der Präsentation der Leistungen von Karrierefuchs und der Einräumung der Möglichkeit zur Kontaktaufnahme ist noch kein verbindliches Angebot von Karrierefuchs verbunden. Nach der Kontaktaufnahme übermittelt Karrierefuchs dem Kunden per E-Mail ein verbindliches Angebot zur Erbringung der besprochenen und vom Kunden gewünschten Leistungen. Mit Annahme dieses Angebotes durch den Kunden ist der Vertrag wirksam zwischen den Parteien zustande gekommen. Insoweit der Kunde Korrekturen zum Angebot wünscht, kann er hierzu Karrierefuchs kontaktieren, damit Karrierefuchs ihm ein angepasstes Angebot übermittelt.

3.
Insoweit Karrierefuchs ein Angebot zum Vertragsabschluss unterbreitet, kann der Kunde dieses binnen 14 Tagen schriftlich annehmen. Eine spätere Annahme stellt ein neues Angebot seitens des Kunden dar, welches schriftlich durch Karrierefuchs angenommen werden muss. Sofern nicht anders gekennzeichnet, z. B. mit einer verbindlichen Annahmefrist, sind Angebote und telefonische Auskünfte von Karrierefuchs unverbindlich.

4.
Ebenso kann der Kunde über die Website von Karrierefuchs einen Vertrag abschließen. Hierzu wählt er die gewünschte Leistung und ggf. einen Termin aus, trägt seine Daten ein, akzeptiert die AGB und klickt auf „kostenpflichtig anmelden“. Hierdurch gibt der Kunde ein Angebot ab. Durch Erhalt der Buchungsbestätigung ist der Vertrag zwischen dem Kunden und Karrierefuchs wirksam zustande gekommen.

5.
Leistungsumfang, Form, Thematik und Ziel der Coaching-/Beratungsleistungen sowie die hierfür zu entrichtende Vergütung werden auf Grundlage der elektronischen Vertragsbestätigung von Karrierefuchs bestimmt.

6.
Der Kunde ist dazu verpflichtet, seine korrekte E-Mail-Adresse anzugeben. Die gesamte Korrespondenz erfolgt via E-Mail. Insoweit Karrierefuchs das Versenden einer E-Mail nachweisen kann, gilt die E-Mail beim Kunden als zugestellt. Insoweit sich die Daten des Kunden ändern, insbesondere dieser seine E-Mail-Adresse ändert, ist er dazu verpflichtet, dies Karrierefuchs anzuzeigen.

7.
Haben die Parteien einen Dienstvertrag abgeschlossen, z. B. über Beratungsleistungen, ist der Gegenstand des Vertrages die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Leistung durch Karrierefuchs und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung über den Zeitpunkt sowie Art und Umfang der Umsetzung der von Karrierefuchs getätigten Empfehlungen. Karrierefuchs haftet in diesem Rahmen nicht für einen konkreten (wirtschaftlichen) Erfolg des Kunden.

8.
Insoweit der Vertrag mit einem Unternehmer geschlossen wird, beginnt Karrierefuchs unmittelbar nach Vertragsschluss, jedoch nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten Vorauszahlung, mit der Dienstleistung. Insoweit der Vertrag mit einem Verbraucher geschlossen wird, beginnt Karrierefuchs nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist oder auf Wunsch des Kunden, dass vor der Widerrufsfrist begonnen werden soll, mit der Dienstleistung, jedoch nicht vor Eingang einer ggf. vereinbarten Vorauszahlung. Sodann werden entsprechende Unterlagen verschickt, Zugänge gewährt bzw. Termine oder Gespräche durchgeführt.

9.
Ist Karrierefuchs zur Erbringung ihrer Leistungen auf Infrastrukturen angewiesen, die von Dritten betrieben werden und auf die Karrierefuchs keinen Einfluss hat, haftet Karrierefuchs nicht, wenn es in diesem Rahmen zu Störungen oder Beeinträchtigungen kommt, die ihre Ursache außerhalb des Einflussbereiches von Karrierefuchs haben, insbesondere Störungen des Internets, Wartungsarbeiten, Aktualisierungen/Updates der Server oder der laufenden Software oder durch höhere Gewalt.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen und Verzug

1.
Der Leistungsumfang und die Vergütung werden durch die individualvertragliche Vereinbarung bestimmt. Bei Änderungen und Ergänzungswünschen des Kunden können sich vereinbarte Termine im angemessenen Umfang verschieben. Entstehen Karrierefuchs durch Änderungs- und Ergänzungswünsche des Kunden zusätzliche Aufwendungen, werden diese zu einem Stundensatz i. H. v. 75,00 € inkl. gesetzlicher Mehrwertsteuer berechnet.

2.
Die ausgewiesenen Preise sind Endpreise. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist.

3.
Soweit nicht anders vereinbart, erhält der Kunde nach Abschluss der geschuldeten Leistungen per E-Mail, postalisch oder persönlich übergeben die entsprechende Rechnung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Rechnung ausschließlich elektronisch zu erhalten. Die vereinbarte Vergütung ist spätestens zum in der Rechnung genannten Zahlungsziel fällig. Nur die Gebühren für die Teilnahme an einer Weiterbildung oder einer Outplacement-Beratung für Unternehmen sind nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen von weniger als zwei Wochen vor Kursbeginn ist die Gebühr sofort nach Rechnungserhalt fällig. Insoweit die Zahlung nicht bis zum Termin zur Weiterbildung oder einer Outplacement-Beratung erfolgt, behält sich Karrierefuchs vor, die Teilnehmenden von der Weiterbildung auszuschließen.

4.
Die Bezahlung erfolgt mittels Überweisung unter Angabe des Namens des Kunden und der laufenden Nummer der Zahlungsbenachrichtigung bzw. der Rechnungsnummer.

5.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, so ist Karrierefuchs dazu berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten bei Verbrauchern und 9 Prozentpunkten bei Unternehmern über dem von der Deutschen Bundesbank für den Zeitpunkt der Bestellung bekannt gegebenen Basiszinssatz p. a. zu fordern. Falls Karrierefuchs ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Karrierefuchs berechtigt, diesen geltend zu machen.

 

§ 4 Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich nach der individualvertraglichen Vereinbarung oder bei Online-Buchungen nach der jeweiligen Seminarbeschreibung auf der Internetseite von Karrierefuchs zum Zeitpunkt der Buchung.

 

§ 5 Terminverschiebung/ Stornierungen

1.
Für Beratungen und Coaching gilt: Den Parteien wird ein vertragliches Rücktrittsrecht (kostenfreie Stornierung) bis 7 Tage vor dem ersten Termin eingeräumt. Der Kunde kann zudem bis 24 Stunden vor einem Termin diesen verschieben. Der Termin muss binnen 12 Wochen nachgeholt werden. Im Falle von Terminverschiebungen, bei denen Termine, aufgrund von Umständen, welche der Kunde zu vertreten hat, nicht binnen 12 Wochen nachgeholt werden können sowie bei Terminverschiebungen die weniger als 24 Stunden vor dem Termin mitgeteilt werden, wird ein Ausfallhonorar von 50 % der für diesen Termin vereinbarten Vergütung berechnet. Gleiches gilt bei ersatzlosen Terminabsagen oder dem Nichtwahrnehmen von Terminen. Die Mitteilung über Terminverschiebungen muss in Textform erfolgen.

2.
Für Weiterbildungen gilt: Ein verbindlich gebuchter Veranstaltungstermin für eine Weiterbildung kann bis zu 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn einmalig kostenlos auf einen anderen Termin umgebucht werden. Der neue Termin muss innerhalb von 3 Monaten wahrgenommen werden, ansonsten gilt dies wie eine Absage bis zu 14 Tagen vor Weiterbildungsbeginn. Es werden dann 25 % der Teilnahmegebühr fällig. Spätere Verschiebungen von weniger als 14 Tagen bis zum Weiterbildungsbeginn sind nicht möglich, auch wenn sie unverschuldet sind. Es gelten dann die Stornierungsbedingungen für Weiterbildungen. Es wird der Abschluss einer Seminar-Rücktritts-Versicherung empfohlen, um sich gegen Krankheit, Unfall oder andere unvorhersehbare Ereignisse finanziell abzusichern.
Weiterbildungen können nicht kostenlos storniert werden, es sei denn, es wird ein/e ErsatzteilnehmerIn gestellt, dann entstehen keine Stornogebühren. Bei Stornierungen bis zu 30 Tagen vor Weiterbildungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von 50 EUR erhoben. Für Verbraucher gilt das nach Ablauf der Widerrufsfrist. Bei späteren Stornierungen im Zeitraum von 29 bis 14 Tagen vor Weiterbildungsbeginn 25 % der Teilnahmegebühr berechnet werden. Erfolgt die Stornierung im Zeitraum von 1 bis 13 Tagen vor Weiterbildungsbeginn, werden 50 % der Teilnahmegebühr fällig. Ab dem Tag des Weiterbildungsbeginns wird die gesamte Teilnahmegebühr fällig.

3.
Ist es Karrierefuchs möglich, den Termin anderweitig zu vergeben, so entfällt die Verpflichtung zur Bezahlung des Ausfallhonorars/ der Stornierungsgebühren in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.

4.
Dem Kunden bleibt es vorbehalten, Karrierefuchs einen geringeren Schaden nachzuweisen.

 

§ 6 Mitwirkungspflicht des Kunden

1.
Der Kunde übersendet Karrierefuchs alle für das Coaching oder die Beratung erforderlichen und im Vorfeld abgestimmten Informationen auf schnellstem Weg. Karrierefuchs präferiert die Zurverfügungstellung in digitaler Form per E-Mail.

2.
Der Kunde ist weiter dazu verpflichtet, während des Coachings oder der Beratung alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen zu unternehmen. Hierauf wird Karrierefuchs entsprechend hinweisen. Dies ist notwendig, damit Karrierefuchs die vertraglich geschuldeten Leistungen vollumfänglich erbringen kann.

3.
Sollte der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, entbindet dies Karrierefuchs in entsprechendem Rahmen von ihren vertraglichen Pflichten. Die Verpflichtungen des Kunden bleiben hiervon unberührt.

4.
Der Kunde sollte bereit und offen sein, sich mit sich selbst und seiner Situation auseinanderzusetzen und sich persönlich zu verändern. Er ist für seine physische und psychische Gesundheit sowohl während der Sitzung als auch in der Phase zwischen den Terminen in vollem Umfang selbst verantwortlich ist. Das Coaching stellt keine Psychotherapie oder Heilbehandlung dar und kann eine solche auch nicht ersetzen. Deshalb sollte der Kunde eine entsprechende laufende Behandlung nicht unter- oder abbrechen, bzw. eine zukünftig notwendige Behandlung nicht hinausschieben oder ganz unterlassen.

 

§ 7 Sondervorschriften bei Online-Terminen

1.
Die Zugangsdaten zu den Online-Terminen werden dem Kunden spätestens einen Tag vor dem Termin per E-Mail übersandt. Der Online-Termin wird sodann über eine Software (Cloud-Software) durchgeführt. Der Kunde benötigt zur Nutzung dieser Software ein internetfähiges Endgerät, einen hierauf installierten Browser sowie eine Internetverbindung. Ggf. ist auch eine Installation einer Applikation notwendig. Der geschuldete Online-Termin wird am Routerausgang des Rechenzentrums, in dem der Server mit der Software steht („Übergabepunkt“), zur Nutzung bereitgestellt. Für die Stabilität der Internetverbindung ist der Kunde selbst verantwortlich. Die Darstellungsqualität der digitalen Inhalte kann zudem von Gerät zu Gerät variieren und durch die Geschwindigkeit der Internetverbindung des Kunden sowie anderen Faktoren abhängig sein. Insoweit kann Karrierefuchs nicht für Abweichungen haftbar gemacht werden. Der Ausfall der vom Kunden zu verantwortenden technischen Voraussetzungen entbindet ihn nicht von seiner vertraglichen Zahlungspflicht.

2.
Der Zugangslink zur jeweiligen Web-Veranstaltung darf nicht an Dritte weitergegeben oder veröffentlicht werden. Bei Zuwiderhandlungen ist der Kunde verpflichtet, Karrierefuchs Schadensersatz zu leisten.

 

§ 8 Ausfall aus wichtigem Grund / Wechsel der Dozenten und der Seminarräume

1.
Karrierefuchs ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder wegen behördlicher oder gesetzlicher Verfügungen (z. B. Pandemie-Verfügungen) eine Durchführung der Veranstaltung nicht gestattet ist.

2.
In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte für die abgesagte/n Veranstaltung/en vollständig zurückerstattet. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu.

3.
Karrierefuchs behält sich vor, den in der Veranstaltungsbeschreibung bezeichneten Referenten/Dozenten oder den Seminar- oder Kursraum zu ändern, soweit die Gesamtqualität der Veranstaltung nicht wesentlich beeinträchtigt wird. Hierüber wird der Kunde vorab benachrichtigt. Dies berechtigt den Kunden weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Minderung des Entgelts.

 

§ 9 Garantie und Gewährleistung

1.
Die von Karrierefuchs abgeschlossenen Verträge sind Dienstverträge, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Es bestehen daher keinerlei Gewährleistungsrechte. Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung einer unabhängigen und weisungsfreien Beratung, Coaching oder Schulung des Kunden durch Karrierefuchs und nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolges oder eines bestimmten wirtschaftlichen Ergebnisses. Der Kunde entscheidet in alleiniger Verantwortung selbst über die Umsetzung des vermittelten Stoffes, der gegebenen Einschätzungen und Empfehlungen oder der vermittelten Erkenntnisse und Impulse. Alle Auskünfte, Informationen und andere Inhalte werden durch Karrierefuchs nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Berufsausübung erteilt. Eine Haftung für einen wirtschaftlichen Erfolg des Kunden wird ausgeschlossen. Eine Garantie wird nicht gewährt.

2.
Ändern sich nach Erbringung der Veranstaltung Umstände, die auf den im Einzelfall ggf. vertraglich geschuldeten Erfolg Einfluss haben, so ergeben sich hieraus keine Ansprüche des Kunden, es sei denn, Karrierefuchs hat diese Umstände zu vertreten.

 

§ 10 Urheberrecht, Nutzungsrecht

Sofern nicht anders vereinbart, erwirbt der Kunde für die Vor-/Nachbereitung der Termine und für den eigenen persönlichen Gebrauch, die erforderlichen, nicht ausschließlichen, nicht übertragbaren Nutzungsrechte der von Karrierefuchs angefertigten Unterlagen für eine zeitlich unbestimmte Zeit. Die Nutzungsrechte sind auf das Gebiet der BRD begrenzt. Für Änderungen des Nutzungsumfangs, Änderungen des von Karrierefuchs angefertigten Werkes, Weiterübertragungen der Nutzung, die Lizenzierungen der Arbeiten von Karrierefuchs, Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung, die nicht von der vereinbarten Nutzung umfasst ist, ist grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung von Karrierefuchs einzuholen. Solch einer Zustimmung bedarf auch jede Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung von Teilen des Werkes von Karrierefuchs oder von Arbeiten, die die erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreichen. Es ist insbesondere untersagt, ohne ausdrückliche Zustimmung oder entsprechender Vereinbarung, die Unterlagen, z. B. für eigene Coaching- oder Seminartätigkeiten, Dritten zu überlassen. Dies gilt auch für eine abgeänderte Form der Unterlagen.

 

§ 11 Haftung

1.
Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet Karrierefuchs nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach gesetzlichen Vorschriften.

2.
Schadensersatzansprüche aus Delikten sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht.

3.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Karrierefuchs nur durch Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht bzw. bei Vorliegen von Verzug oder Unmöglichkeit.

4.
Die Haftung aus leichter Fahrlässigkeit, aus Delikten sowie aus Ersatz vergeblicher Aufwendungen besteht nur bei Schäden, die vorhersehbar und typisch sind und ist auf 50 % der vereinbarten Vergütung begrenzt, wenn nicht gesondert und schriftlich ein höherer Betrag vereinbart wird.

5.
Die vorangegangenen Punkte gelten auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen der Karrierefuchs.

6.
Bei Fällen von Arglist, Verletzungen des Lebens, Körpers oder der Gesundheit, für Rechtsmängel sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz finden die Haftungsbeschränkungen sowie die gekürzte Gewährleistung keine Anwendung.

 

§ 12 Datenschutz

1.
Karrierefuchs verpflichtet sich zur Einhaltung aller in der Bundesrepublik Deutschland geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG.

2.
Karrierefuchs erhebt personenbezogene Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsdurchführung sowie zur Erfüllung ihrer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten. Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrages erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Weiter dürfen die Parteien die Daten des jeweils anderen auch zur Eigenwerbung nutzen. Dies erfolgt auf Grundlage des Artikel 6 Abs. 1 f) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet grundsätzlich nicht statt, außer es besteht eine gesetzliche Frist oder ist zur Vertragsdurchführung erforderlich. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Zudem hat der Kunde das Recht auf Datenübertragung, Löschung, Berichtigung, Einschränkung oder Sperrung der personenbezogenen Daten. Entsprechende Fragen und Anträge kann der Kunde direkt an Karrierefuchs richten. Der Kunde hat zudem das Recht, unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs, auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, wenn er der Ansicht ist, dass die Datenverarbeitungsprozesse von Karrierefuchs gegen datenschutzrechtliche Regelungen verstoßen.

3.
Insoweit Karrierefuchs für den Kunden personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, verpflichten sich die Parteien, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 26 DSGVO gesondert zu vereinbaren.

 

§ 13 Besondere Regelungen für Unternehmer

1.
Gegen Ansprüche von Karrierefuchs kann der Kunde nur aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist, es sei denn, es handelt sich um Gewährleistungsansprüche. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

2.
Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Karrierefuchs ist der Kunde nicht berechtigt, Forderungen aus der Vertragsbeziehung an Dritte abzutreten.

 

§ 14 Streitbeilegung für Verbraucher

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

 

§ 15 Verschwiegenheit

1.
Insoweit Karrierefuchs Zugang zu Informationen hat, die von dem Kunden als vertraulich und proprietär behandelt werden, z. B. das Bestehen und die Bedingungen dieses Vertrages, Geschäftsgeheimnisse, Technologien und Informationen zu Geschäftsabläufen und Strategien, Kunden und Preisen, Marketing, Finanzen, Sourcing, Personal oder Betrieb von dem Kunden, verbundene Unternehmen, Lieferanten oder Kunden, jeweils in gesprochener, schriftlicher, gedruckter, elektronischer oder in anderer Form oder Medium (zusammen: „Vertrauliche Informationen“), hat sie hierüber eine Verschwiegenheitspflicht.
Karrierefuchs erklärt sich damit einverstanden, alle geheimen Informationen streng vertraulich zu behandeln und keine vertraulichen Informationen weiterzugeben oder sie ganz oder teilweise an Dritte, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von dem Kunden, weiterzugeben sowie keine vertraulichen Informationen zu verwenden, die nicht in der Leistungserbringung nötig sind. Karrierefuchs muss dem Kunden unverzüglich mitteilen, wenn sie Kenntnis von dem Verlust oder der Offenlegung vertraulicher Informationen hat.

2.
Vertrauliche Informationen sind nicht solche,
(A) die der Öffentlichkeit allgemein zugänglich sind oder werden, außer durch die Verletzung dieser Vereinbarung; oder
(B) die Karrierefuchs von einem Dritten mitgeteilt werden, der in Bezug auf diese Informationen keine Geheimhaltungspflichten hat.

3.
Es besteht kein Verstoß gegen die Vertraulichkeitsverpflichtung, insoweit es durch ein Gesetz oder gemäß einer gültigen Anordnung eines zuständigen Gerichts oder einer berechtigten Behörde erforderlich ist, vertrauliche Informationen offenzulegen. Dies gilt nur, insoweit die Offenlegung nur in einem solchen Umfang erfolgt, wie sie durch ein solches Gesetz, eine Verordnung oder einen Auftrag gefordert ist. Karrierefuchs erklärt sich damit einverstanden, dass eine solche Anordnung innerhalb eines Zeitraums von 3 Tagen nach Erhalt der Anordnung dem Kunden schriftlich angezeigt wird, jedoch in jedem Fall vor der Offenlegung, um dem Kunden die Möglichkeit zu geben, die Verfügung, nach alleinigem Ermessen anzufechten oder die Vertraulichkeit zu schützen.

 

§ 16 Schlussbestimmungen

1.
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Kunde Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für den Hauptsitz von Karrierefuchs zuständig ist. Karrierefuchs ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Kunden zu klagen.

2.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde seinen Firmensitz im Ausland hat. Die Vertragssprache ist deutsch. Ein Vertragstext ist gespeichert und kann dem Kunden jederzeit herausgegeben werden.

3.
Übertragungen von Rechten und Pflichten des Kunden aus dem mit Karrierefuchs geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung.

4.
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge von Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt, insoweit hierdurch eine Vertragspartei nicht unangemessen benachteiligt wird.

Stand: August 2024